Die Estenfelder wollen ein neues Rathaus bauen. Und in Prosselsheim fragen sich die Gemeinderäte, warum. In der Sitzung am Montag fragte Gemeinderat Christian Bach, was denn das Ansinnen des Estenfelder Gemeinderats sei, wenn dieser mehrheitlich beschließt, ein neues Rathaus zu bauen. „Was wird dann aus unserer Verwaltungsgemeinschaft mit Estenfeld, Prosselsheim und Eisenheim?“ Darauf antwortet Petra Schmid, dass sie als Verwaltungsrätin noch nie zuvor davon gehört habe, geschweige denn, gerüchteweise davon Kenntnis genommen habe.
Es herrschte helle Aufregung am Ratstisch. Der Grund: Die Verwaltungen der Gemeinden Estenfeld, Prosselsheim und des Marktes Eisenheim sind im Rathaus in Estenfeld untergebracht und bilden eine Verwaltungsgemeinschaft. Dass nun die Estenfelder ein neues Rathaus in den alten Stallungen der denkmalgeschützten Kartause bauen wollen, erfuhr Birgit Börger aus der Main-Post.
Estenfelder Rathauspläne hinterlassen viele offene Fragen
Und die Meinung der Bürgermeisterin zu den Estenfelder Plänen ist deutlich: Dieser Beschluss sei total daneben. Denn, wenn man so etwas vorhabe, müssten die Estenfelder zumindest die in der Verwaltungs-Gemeinschaft zusammengeschlossenen Gemeinden fragen und informieren. „Aber so fühlen wir uns total vor den Kopf gestoßen.“ Im Estenfelder Rathaus sind bisher auch die Amtsräume der Bürgermeister aus Prosselsheim und Eisenheim untergebracht. Und die gemeinsam genutzte Verwaltung. „Diese arbeiten auf kurzen Wegen hervorragend zusammen“, so Börger. Denn die einzelnen Gemeinden könnten sich einen derartigen Verwaltungsapparat finanziell gar nicht leisten.
Nun stellen sich für die Gemeinde Prosselsheim folgende Fragen, so Bürgermeisterin Börger. W arum wurden im Vorfeld die Gemeinden nicht von diesem Vorhaben informiert? Ist dieser Beschluss ohne Zustimmung der Verwaltungsmitglieder überhaupt rechtens? Was sagt die kommunale Aufsicht dazu? Will man die gemeinsame Verwaltung in Frage stellen und die Gemeinde Prosselsheim und den Markt Eisenheim aus dem Rathaus vertreiben, falls die Gemeinderäte bei ihrer Haltung bleibt? Wie hoch sind die Verwaltungs-Umlage-Kosten nach einer möglichen Verlagerung oder Neubau? Inwieweit müssen die daraus entstehenden Kosten von den einzelnen Gemeinden getragen werden?
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